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Corona Regelung ab 16.09.21

Seit dem 16.09.21 gilt die neue Corona Verordnung. Es gibt nun drei Stufen.

Basisstufe

Es gilt die bekannte 3G Regelung.

Warnstufe

Die „Warnstufe“ wird ausgerufen, wenn 250 Intensivbetten an zwei Werktagen in Folge mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind – oder, wenn acht von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb von fünf Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind.

Ausgenommen von der Personenzahl und der PCR-Testpflicht sind neben genesenen und geimpften Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu zählen auch Schwangere und Stillende, heißt es in der Corona-Verordnung. Für sie gibt es erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der Stiko.

Alarmstufe

Bei der Belegung von mehr als 390 Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mit Corona-Patienten oder wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei zwölf liegt, wird die „Alarmstufe“ ausgerufen. Dann gilt zusätzlich zu den Regeln aus der „Warnstufe“ auch die 2G-Regel.

Hier kann man die aktuelle Stufe einsehen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/